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Wissen und Perspektiven.
Fachbeiträge zu Digitalisierung, Strategie, Technologie und Unternehmertum. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.
UNTERNEHMERTUMGewerbeanmeldung: die wichtigsten Grundlagen
01Wann ist eine Gewerbeanmeldung nötig?
Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss es nach § 14 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde anmelden. Gemeint ist ein Gewerbe mit fester Betriebsstätte. Das gilt zum Beispiel bei der Neuerrichtung eines Betriebs, der Übernahme eines bestehenden Betriebs, der Umwandlung in eine andere Rechtsform oder der Verlegung in den Bereich einer anderen Behörde. Die Anmeldung erfolgt gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit.
02Wer ist ausgenommen?
Nicht anmeldepflichtig sind unter anderem die Urproduktion (etwa Ackerbau, Forstwesen, Fischerei) und die freien Berufe, zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte oder künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten. Im Zweifel klärt die zuständige Stelle, ob eine Tätigkeit ein Gewerbe ist.
03Wer meldet an?
Bei Einzelgewerben meldet die Gewerbetreibende bzw. der Gewerbetreibende selbst an. Bei juristischen Personen wie einer GmbH oder UG übernehmen das die gesetzlichen Vertreter. Bei Personengesellschaften wie der GbR melden alle geschäftsführenden Gesellschafter an.
04Was ist vorher zu klären?
Manche Tätigkeiten brauchen zusätzlich eine Erlaubnis oder eine Eintragung, etwa im Handwerk, in der Gastronomie oder im Bewachungsgewerbe. Welche Unterlagen verlangt werden und was die Anmeldung kostet, legt jede Gemeinde selbst fest. Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung bei der zuständigen Stelle nach.